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Das Bildungswesen umfasst alle Staatsbürger/innen und besitzt in seiner institutionellen Gestalt der Schule eine ‚obligatorische Zuhörerschaft‘ (vgl. Althusser 1977). Der Besuch einer Schule ist Voraussetzung für die (spätere) Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Schülerinnen und Schüler sind mit den Regeln und Anforderungen der Schulen konfrontiert und finden sich im System schulischer Praktiken und Kategorisierungen unterschiedlich gut oder schlecht zurecht. Pädagogische Theorien legitimieren diese institutionalisierten Anforderungen, und leiten die schulischen Praktiken an. Kinder werden durch den Schulbesuch und dadurch vermittelte pädagogische Diskurse zweifellos verändert, d. h. ihre Individuierungsprozesse laufen anders ab als ohne Beschulung. Schulen stellen unweigerlich Schülersubjekte her, was auch die ihnen öffentlich zugeschriebene Aufgabe ist. Gleichzeitig werden Schülerinnen und Schüler auf die Einnahme hierarchisch bestimmter Positionen auf dem Arbeitsmarkt vorbereitet, in fast allen Schulsystemen nach wie vor und mehr oder weniger entlang des soziokulturellen Status ihrer Herkunftsfamilie. Je länger und erfolgreicher sie das Schulsystem durchschreiten, desto mehr werden sie auf künftige ausführende oder leitende Aufgaben vorbereitet. Am ‚unteren‘ Ende des Schulwesens steht hingegen die Vermittlung anderer Fähigkeiten im Vordergrund, wie die Förderung von ‚praktischen Begabungen’ und ‚Sekundärtugenden‘.
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