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Sozialpolitik in Deutschland ist traditionell vom Zusammenwirken zwischen der öffentlichen Hand — also dem Staat und den Kommunen — einerseits und den Wohlfahrtsverbänden andererseits geprägt. Von zentraler Bedeutung ist dabei bis heute das Subsidiaritätsprinzip (Nell-Breuning 1990): Die größeren Einheiten des Gemeinwesens — insbesondere also der Staat — sollen nicht tätig werden, wenn kleinere Einheiten — Individuen, Familie, bürgerschaftliche Gruppen — in der Lage sind, eine Leistung zu erbringen; damit die kleineren Einheiten wiederum ihre volle Leistungsfähigkeit entfalten können, sollen sie angemessene Unterstützung erhalten. In der deutschen Sozialpolitik versteht man das Subsidiaritätsprinzip nicht zuletzt als Votum für die Leistungserbringung durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Zum einen waren sie in vielen sozialpolitischen Feldern bereits engagiert, bevor es zu staatlichen Regelungen und Leistungen kam, zum anderen gelten sie traditionell als Ort für die Entfaltung und Organisation von ehrenamtlichem Engagement. Darüber hinaus verstehen sie sich als Anwalt ihrer Klienten. Wohlfahrtsverbände übernehmen damit vielfältige Funktionen und sind zentrale sozialpolitische Akteure, was sich auch in gesetzlichen Regelungen und in Förderstrukturen manifestiert. Inzwischen allerdings befindet sich die Rolle der Verbände im Umbruch. In diesem Beitrag sollen diesbezügliche Entwicklungen skizziert und nach den Auswirkungen gefragt werden.
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