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In der deutschen Sozialpolitik gründet sich die enge Zusammenarbeit zwischen Staat und einer begrenzten Anzahl etablierter Wohlfahrtsverbände auf eine fast 100jährige Tradition. Spätestens seit Mitte der 20er Jahre dieses Jahrhunderts lassen sich hier neokorporatistische Strukturen der Interessenvermittlung sowie der Einbindung von privaten Verbänden in die Formulierung und Umsetzung staatlicher Maßnahmen und Programme nachweisen (vgl. Heinze/Olk 1981 und 1984 sowie Thränhardt 1984). Dieses „Paradebeispiel“ neokorporatistischer Strukturen und Strategien stand aber bis zum heutigen Zeitpunkt nicht unbedingt im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit von politischer Soziologie und Politikwissenschaft. Ein wesentlicher Grund hierfür ist darin zu sehen, daß sich die vergleichende Wohlfahrtstaats- bzw. Sozialpolitikforschung bisher überwiegend auf die Entstehung, den Umfang und die Verteilungswirkungen von Transferleistungen konzentriert hat und damit den bundesdeutschen Sozialstaat primär als „Sozialversicherungsstaat“ untersucht hat. Hinzu kommt, daß die deutschen Wohlfahrtsverbände lange Zeit nicht in die vorherrschenden Denkkategorien und Suchraster einer am Modell des pluralistischen Lobbyverbandes orientierten politikwissenschaftlichen Verbändeforschung einzuordnen waren und daher an den Rand der theoretischen wie empirischen Aufmerksamkeit gedrängt wurden.
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