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Differenzierungen, also das Herstellen von Unterscheidungen, die dann als Differenzen/Unterschiede verstanden sowie ge- und behandelt werden, gehören konstitutiv zur Entstehung und Praxis Sozialer Arbeit (vgl. etwa Kleve 2003, Diehm 2008). Unterscheidungen, Zuschreibungen und Klassifizierungen dienen der Sozialen Arbeit zunächst dazu, Personen in Adressatinnen und Adressaten, in Klientinnen und Klienten oder in Nutzer und Nutzerinnen zu verwandeln. Diese werden beispielsweise als Männer, als Migrantinnen, als Schwule, aber auch als Drogis, überforderte Mütter, gewalttätige Alkoholiker, Employability-Verweigerer, Integrationsunwillige, Bildungsresistente, Hartz-IVler, usw. eingeordnet, angesprochen und behandelt. Die Aufgabe der Auswahl, der Einordnung, des Markierens, des Unterscheidens und des Differenz-Herstellens ist konstituierendes Merkmal Sozialer Arbeit. Für die Entwicklung der Sozialen Arbeit ist hierbei kennzeichnend, dass mit Hilfe historisch spezifischer Kriterien, die Frage geklärt wurde, welche Personen unterstützungswürdig sind und welche nicht, wobei "Unterstützungswürdigkeit" traditionell an den Umstand geknüpft war, wer als der entsprechenden Gemeinschaft zugehörig und wer als nicht dazugehörig definiert wurde (vgl. ausführlicher Mecheril/Melter 2010).
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