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Papenfuß Unmittelbare Beteiligungen der öffentlichen Hand in der Kontroverse um Daseinsvorsorge -Eine empirische Analyse von allen im Internet verfügbaren Beteiligungsberichten zu Anzahl und Rechtsformen Ausgliederungen; Beteiligungsbericht; Daseinsvorsorge; öffentliche Unternehmen; öffentliche Beteiligungen; öffentliche Aufgabenerfüllung; strukturpolitische Handlungsfähigkeit Öffentlichen Unternehmen wird eine große Bedeutung für die Wahrnehmung von politisch als öffentlich angesehenen Aufgaben zugewiesen.Sie haben nicht nur für die Daseinsvorsorge und strukturpolitische Handlungsfähigkeit, sondern auch in Finanzperspektive sehr erhebliche Relevanz erlangt.Jedoch liegen in der Literatur keine noch aktuellen großzahligen empirischen Studien zu konkreter Anzahl und gewählten Rechtsformen, klassifiziert nach Größenklassen und Bundesländern, vor.Daher wurden in einer Internetstudie zunächst alle Städte mit mehr als 30.000Einwohnern untersucht und 153 Beteiligungsberichte sowie die Berichte aller Bundesländer erhoben.Die vergleichende Darstellung der unmittelbaren Beteiligungen veranschaulicht erkenntnisreiche Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Organisationsstrukturen zur öffentlichen Aufgabenerfüllung auf deutlich erweiterter Empiriebasis.I. Einführung 1 In Folge der aktuellen Finanz-und Wirtschaftskrise wird noch stärker diskutiert werden müssen, welche Aufgaben Städte, 2 Bundesländer und Bund für ihre Bürgerinnen und Bürger in Zukunft in welcher Organisationsform erbringen bzw.gewährleisten sollen und mit Blick auf erhebliche Haushaltsdefizite noch realisieren können.Diese gesellschaftspolitische Kernfrage spiegelt sich durch die vollzogenen Ausgliederungen aus der Kernverwaltung auf verselbständigte privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Organisationsformen, insbesondere auch im Feld der öffentlichen Unternehmen bzw.öffentlichen Beteiligungen 3 , wider. 1 Der Verfasser dankt den anonymen Gutachtern, den Herausgebern sowie den Mitgliedern des Arbeitskreises Renaissance öffentlichen Wirtschaftens des wissenschaftlichen Beirats vom Bundesverband öffentlicher Dienstleistungen für hilfreiche Kommentare und konstruktive Kritik. 2 Unter die Bezeichnung "Städte" werden in diesem Beitrag Städte, Gemeinden, Kommunen bzw.sonstige vergleichbare Berichtseinheiten gefasst, u. a. um empirische Vergleiche zu ermöglichen.3 Als öffentlich wird ein Unternehmen klassifiziert, dessen Träger die öffentliche Hand ist (u.a. Püttner 1984, S.25 ff.) "Eine öffentliche Trägerschaft ist immer dann anzunehmen, wenn die öffentliche Hand aufgrund von Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstigen Bestimmungen… unmittelbar oder mittelbar einen
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