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Ausgangspunkt dieser kleinen Analyse ist die Frage, ob kooperatives Verwaltungshandeln die öffentliche Verwaltung stärker demokratisch legitimiert oder aber unter demokratietheoretischen Aspekten als bedenklich einzuschätzen ist. Hierzu gibt es durchaus unterschiedliche Positionen. Bevor diese ausführlicher diskutiert werden sollen, ist zunächst zu definieren, was an dieser Stelle unter kooperativem Verwaltungshandeln verstanden wird. Beim kooperativen Verwaltungshandeln steht das nicht-hoheitliche Agieren der Verwaltung im Vordergrund (Benz 1990: 84-85; 1994: 36, Fn. 14; Dreier 1993: 651-652; Schulze-Fielitz 1994: 657-658; Treutner 1998). Kooperative Verwaltung ist entsprechend eine öffentliche Verwaltung, die sich des kooperativen Verwaltungshandelns bedient. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Ordnungsverwaltung zu richten, von der am ehesten angenommen werden kann, dass sie dem hoheitlichbürokratischen Modell in besonderer Weise verpflichtet ist.
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