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AuszugJahrelang war von Hilfeplanung in der Sozialen Arbeit nicht die Rede. Der Begriff machte in Deutschland erst mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Wiedervereinigung Furore. Diese Hochkonjunktur lässt sich durchaus ambivalent deuten: Zum einen könnte es sein, dass eine Selbstverständlichkeit auf den richtigen Begriff gebracht wurde, denn schließlich steht außer Frage, dass professionelle Hilfen geplant durchgeführt werden (sollten). Der Begriff signalisiert damit die Professionalität der Leistung nach außen. Zum anderen könnte sein, dass der Begriff erst so etwas wie ein Programm darstellt, um vorgefundene Planlosigkeit von Hilfeleistungen anzugehen, um also Professionalisierung einzuleiten bzw. zu forcieren. Tatsächlich können beide Deutungen einen Teil Wahrheit für sich beanspruchen: Hilfeplanung als Vorschrift im § 36 SGB VIII war einerseits Ausdruck von Kritik an der bis dahin gängigen Praxis von Erziehungshilfen, damit zugleich Ausdruck eines professionellen Selbstverständnisses, nach dem die — sozialwissenschaftliche fundierte — Planung von Hilfe eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Offenbar war mit der verbindlichen Einführung der Hilfeplanung in den Erziehungshilfen die Hoffnung verbunden, das „Technologiedefizit“ der Sozialen Arbeit zu reduzieren, damit das Verhältnis von planbaren und nicht planbaren Prozessen zugunsten von mehr Kontrollierbarkeit und überschaubarkeit zu verändern und die Komplexität des Feldes geordnet zu reduzieren.
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