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ZusammenfassungDie Frage, ob die Kommunalvertretungen als kommunale Verwaltungsorgane oder als kommunale Parlamente zu betrachten seien, mag auf den ersten Blick als akademischer Zankapfel erscheinen, der in einem an einen allgemeinen Leserkreis gerichteten Band getrost beseite bleiben könnte. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich der Streitstoff indessen aus mehreren Blickwinkeln als spannend und aufschlußreich: Die Regelung der (horizontalen) institutionellen Ordnung der Kommunen (man spricht auch von der inneren Kommunalverfassung) und ihrer (vertikalen) Stellung im Gesamtstaat (äußere Kommunalverfassung) hängen eng zusammen. Deshalb sind mit der Frage, ob die Kommunalvertretungen als kommunale Verwaltungsorgane oder Parlamente zu beurteilen seien, zugleich grundsätzliche Fragen zur verfassungsrechtlichen und -politischen Stellung der Kommunen im Verfassungs- und Verwaltungssystem der Bundesrepublik insgesamt aufgeworfen. Das gegenwärtige Verfassungs- und Verwaltungssystem erweist sich vielfach von Faktoren bestimmt, die weit in die Verfassungs- und Institutionengeschichte zurückreichen und als Pfadabhängigkeiten 1 begriffen werden können, durch die bestimmte Entwicklungsspuren markiert werden. Auch und gerade für die hier interessierenden kommunalen Institutionen sollte es analytisch lohnend sein, die historischen Entwicklungslinien in den Blick zu rücken und mögliche Pfadabhängigkeiten zu identifizieren. In der (wissenschaftlichen, auch rechtswissenschaftlichen) Diskussion und Interpretation der politisch-gesellschaftlichen Wirklichkeit und ihrer institutionellen Regelungen bilden sich vielfach unterschiedliche Diskussions- und Interpretationszusammenhänge heraus, die durch unterschiedliche professionell-disziplinäre Herkünfte und Sichtweisen ihrer Teilnehmer, aber auch durch deren unterschiedliche normative, politische usw. Grundüberzeugungen und Ausgangsprämissen geformt sind und sich als unterschiedliche Interpretationsschulen und -lager gegenübertreten. Für deren Analyse wird hier das (wissenssoziologisch inspirierte) Konzept der Diskursgemeinden 2 herangezogen.
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