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Dass die Auseinandersetzung mit Kunst nicht auf die Strukturen des schulischen Bildungssystems begrenzt werden kann, ergibt sich schon aus der gesellschaftlichen Strukturierung von Räumen, in denen Kunst einen privilegierten Ort zugewiesen bekommt. Es sind teils öffentliche, teils private Räume — Museen, Parks, Galerien, Theater, Musikhallen, soziokulturelle Zentren — jedenfalls keine auf Pflichtunterricht abgestellten Institutionen, deren Zeitrhythmus schulisch festgelegt ist. Zugleich folgt sie weder curricular fixierten Lernmodulen, noch den üblichen Leistungs- und Selektionsstandards der Schule, und der Zugang ist auch nicht auf bestimmte Altersgruppen begrenzt. Vielmehr bildet die Wertsphäre der Kunst wie kaum eine andere einen Querschnittsbereich, der die gesamte Spannbreite generationenübergreifender formeller, non-formaler und informeller Bildung umfasst (vgl. zu dieser Unterscheidung: Bundesjugendkuratorium 2002a, b; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005).
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