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Sozialhilfe ist ein Leistungssystem zur Herstellung individueller Wohlfahrt. Es ist nachrangig zu allen anderen staatlichen und para-staatlichen Transfer- und Sicherungssystemen in kommunaler Trägerschaft angesiedelt. Damit ist Sozialhilfe Bestandteil des kommunalen Aufgabenkanons der Daseinsvorsorge und Gegenstand entsprechender lokaler Politikstrategien der Gestaltung von Lebenslagen und Lebensführung. Der zentrale Leistungsprozess der Sozialhilfe besteht bislang in der Gewährung von materiellen, insbesondere monetären Leistungen für Bedürftige. Diese Leistung ist, auch wenn die Sozialhilfe in der tradierten Rechtssystematik keine „rentenähnliche Dauerleistungen“ gewähren soll, für viele Leistungsberechtigte bedarfsgerecht und bedarf nicht notwendig ergänzender oder begleitender „pädagogischer Interventionen“. Vielmehr kann eine große Zahl von sozialen Problemlagen mit Geld- oder Sachleistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) angemessen bearbeitet werden, ohne dass parallel komplexe beraterische Leistungsprozesse installiert werden müssten.
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