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Der europäische Integrationsprozeß hat die Staats- und Politikwissenschaft in eine schwierige Situation gebracht. Die „Eigenartigkeit und Einzigartigkeit der Gemeinschaft gegenüber aller Staatlichkeit“ (Ipsen 1987: 202), die sich mit den jüngsten Integrationsschritten immer deutlicher zeigt, läßt die in der Staats- und Verfassungslehre gebräuchlichen Begriffe und Konzepte zunehmend ins Leere greifen. Alle Versuche, das bisherige Resultat des europäischen Integrationsprozesses mit den gängigen Kategorien des Völker- und Staatsrechts zu fassen und entweder als „Staatenbund“ oder als „Bundesstaat“ zu klassifizieren, haben wenig befriedigende Ergebnisse gebracht. Und auch die Vorstellungen vom „modernen Staat“ mit seiner inneren und äußeren Souveränität, wie sie von Otto Hintze (1970) und Max Weber (1972) zu Beginn des 20. Jahrhunderts idealtypisch entwickelt wurden, helfen zum Verständnis der politischen Ordnung in Europa nur noch wenig (vgl. Ellwein 1992). Einfachen Zuordnungen und eindeutigen Begriffen hat sich die Europäische Union bislang mit Erfolg entzogen.
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