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Die Beschäftigung mit dem Staat und staatlicher Politik ist in den liberalen Sozialwissenschaften von formalen Begriffsbildungen geleitet. Wo wir Definitionen dessen, was der parlamentarisch-demokratische Rechtsstaat soziologisch ist, überhaupt antreffen, da beziehen sich diese auf Formen und Prozeduren, auf die Regeln und Instrumente der Staatstätigkeit, nicht auf deren Funktionen, Interessenbezüge und Ergebnisse. Die Webersche Definition des Staates als des „Monopols physischer Gewaltsamkeit“ verweist auf die formale „Letztinstanzlichkeit“ von Hoheitsakten, verrät aber nichts über die Gerichtetheit der Gewaltbeziehung: von wem wird sie ausgeübt, gegen wen ist sie gerichtet?
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